
Das Ziel:
Überwachung und Förderung des Wohlbefindens von Mutter und Kind
gesetzliche Grundlage:
Gebührenverordnung mit entsprechenden Landesverordnungen und Krankenkassen
- Die wichtigsten Aufgaben:
- Anleitung bei der Pflege des Neugeborenen (Handling, baden, waschen, etc.)
- Hilfe bei der Ernährung des Kindes
- Förderung des Mutter /Kind Kontaktes
- Beobachtung der körperlichen Rückbildungsvorgänge
- Gymnastische Übungen zur Verbesserung des Allgemeinbefindens
- Beobachtung des Neugeborenen (z.B. Gewichtskontrollen, Nabel, etc.)