Wochenbettbetreuung

Das Ziel:
Überwachung und Förderung des Wohlbefindens von Mutter und Kind

gesetzliche Grundlage:
Gebührenverordnung mit entsprechenden Landesverordnungen und Krankenkassen

    Die wichtigsten Aufgaben:
  1. Anleitung bei der Pflege des Neugeborenen (Handling, baden, waschen, etc.)
  2. Hilfe bei der Ernährung des Kindes
  3. Förderung des Mutter /Kind Kontaktes
  4. Beobachtung der körperlichen Rückbildungsvorgänge
  5. Gymnastische Übungen zur Verbesserung des Allgemeinbefindens
  6. Beobachtung des Neugeborenen (z.B. Gewichtskontrollen, Nabel, etc.)