Schwangerenvorsorge

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schwangerenvorsorge.

Ziel der Vorsorge:

Mütterliche und kindliche Risiken frühzeitig erkennen um so die Gesundheit von Baby und Mutter zu schützen und zu erhalten.

Wichtigste Aufgaben:
  1. Anamnese
  2. Bestimmung des voraussichtlichen Geburtstermines
  3. Untersuchungen in der Schwangerschaft( Urin, Blut, Abstriche, Stand der Gebärmutter, Herztonkontrollen , ect.)
  4. Anatomische Beckendiagnostik
  5. Risikoselektion
  6. Beratung der Schwangeren
  7. Vorbereitung auf die Geburt

gesetzl. Grundlage: Mutterschaftsrichtlinien bindend für Hebammen und Ärzte.

Wie oft Ultraschall ?

Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgegeben.

  1. 9 - 12 Schwangerschaftswoche
  2. 19 -22 Schwangerschaftswoche
  3. 29- 32 Schwangerschaftswoche

Sie dienen der Beurteilung der kindlichen Entwicklung, Sitz und Funktion des Mutterkuchens, Beurteilung der Fruchtwassermenge und dem Feststellen von Mehrlingsschwangerschaften.

Wie oft Vorsorge ?

Bei der gesunden Schwangeren mit normal verlaufender Schwangerschaft alle 4 Wochen , ab der 32 Schwangerschaftswoche 14- tägig.