
Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schwangerenvorsorge.
Ziel der Vorsorge:
Mütterliche und kindliche Risiken frühzeitig erkennen um so die Gesundheit von Baby und Mutter zu schützen und zu erhalten.
Wichtigste Aufgaben:
- Anamnese
- Bestimmung des voraussichtlichen Geburtstermines
- Untersuchungen in der Schwangerschaft( Urin, Blut, Abstriche, Stand der Gebärmutter, Herztonkontrollen , ect.)
- Anatomische Beckendiagnostik
- Risikoselektion
- Beratung der Schwangeren
- Vorbereitung auf die Geburt
gesetzl. Grundlage: Mutterschaftsrichtlinien bindend für Hebammen und Ärzte.
Wie oft Ultraschall ?
Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgegeben.
- 9 - 12 Schwangerschaftswoche
- 19 -22 Schwangerschaftswoche
- 29- 32 Schwangerschaftswoche
Sie dienen der Beurteilung der kindlichen Entwicklung, Sitz und Funktion des Mutterkuchens, Beurteilung der Fruchtwassermenge und dem Feststellen von Mehrlingsschwangerschaften.
Wie oft Vorsorge ?
Bei der gesunden Schwangeren mit normal verlaufender Schwangerschaft alle 4 Wochen , ab der 32 Schwangerschaftswoche 14- tägig.